Gartenwege & Steinplatten: Welche Pflasterarbeiten Sie im Garten selbst durchführen können

Der Sommer ist vergangen und im Garten steht nun die Zeit der Ernte bevor. Ziehen im November Nebel auf und die Herbststürme durch den eigenen Garten, gibt es kaum etwas zu tun: Der Boden ist gefroren und kann noch nicht für das Frühjahr vorbereitet werden. Die Gehölze sind zurückgeschnitten und haben sich in Winterruhe begeben und das Wasser ist abgedreht, damit die Rohrleitungen im Winter nicht platzen.
Der Winter ist für den Gärtner die optimale Jahreszeit, um sich um die Gartenplanung für das kommende Jahr zu kümmern. Soll zum Beispiel im Garten ein Schwimmbad eingebaut werden, können die Erdarbeiten frühestens ab dem Frühling beginnen, wenn die schweren Maschinen sich nicht durch Bodenfrost kämpfen müssen, um das Loch für den Pool auszuheben. Aber auch für andere Überlegungen rund um die Gartengestaltung ist die Ruhezeit im eigenen Garten geeignet, so lassen sich zum Beispiel auch Pflasterarbeiten planen, wenn die Wege im Garten neu gestaltet werden sollen.
Welche Arten von Wegen es im Garten gibt
Immer mehr Menschen vermeiden es, den eigenen Garten mit Kieselsteinen oder Geröll auszulegen, aus dem dann hier und da vereinzelte Sukkulenten sprießen. Auch geflieste Wege, die dem Boden keine Luft zum Atmen lassen, sind aktuell nicht in der Mode und werden in vielen Privatgärten durch große Bodenplatten aus Natursteinen ersetzt. Zwischen den Gehwegplatten können dann Rasen oder kleine Blühpflanzen angepflanzt werden.
Wer sich vor dem großen zeitlichen und schweißtreibenden Aufwand scheut, die Gartenwege ganz allein zu erneuern, kann im Internet ein unverbindliches Angebot zu Pflasterarbeiten einholen und dann über die kalte Jahreszeit nach einer Fachfirma für Pflasterarbeiten suchen, die im Garten preisgünstig neue Wege einrichtet. Für Hausbesitzer kann sich das auch in der Einfahrt oder vor dem Grundstück lohnen, denn eine qualifizierte Handwerksfirma führt die Arbeiten in der Regel schneller und akkurater durch als ein Laie, der bei sich zu Hause neue Wege und Beläge plant.
Wohin mit den alten Bodenplatten?
Sie können die nicht mehr benötigten Gehwegfliesen aus dem Garten nicht einfach über den Restmüll entsorgen. Diese können entweder mit dem eigenen Fahrzeug zum nächsten Wertstoffhof transportiert werden, oder Sie bestellen einen Container für Bauschutt. In diesem Fall sparen Sie sich den aufwendigen Transport schwerer Steinplatten, müssen jedoch die Gebühren für die Containermiete und den Abtransport bezahlen.
In vielen Gemeinden ist es privaten Haushalten möglich, eine gewisse Anzahl an Sperrmüll in Quadratmetern kostenlos abholen zu lassen. Wer große Flächen im Garten mit Fliesen oder Bodenplatten ausgelegt hatte, und sich jetzt mehr Grün und mehr Natur im heimischen Garten wünscht, muss unter Umständen mit dem zuständigen, kommunalen Entsorgungsunternehmen Kontakt aufnehmen, denn auch die Kapazitäten für Bauschutt auf Wertstoffhöfen sind begrenzt. Wer nicht weit von einem Recyclinghof entfernt wohnt, kann den Bauschutt aber auch auf mehrere Einzel-Anlieferungen aufteilen, falls die alten Gartenfliesen unbedingt auf diese Weise entsorgt werden sollen.
Teich und Brücke im Garten planen
Für einen Gartenteich oder einen kleinen Pool benötigen Sie einen Wasseranschluss im Garten. Dieser lässt sich zwar von einem geschickten Heimwerker auch selbst verlegen, besser ist es jedoch, sämtliche Erdarbeiten im Garten von einer Fachfirma durchführen zu lassen, die sich leicht im Internet finden lässt. Gerade, wenn es um die Installation von Gas-, oder Wasserleitungen im Garten geht, sollten Sie auf das Know-how eines Profis vertrauen!
Wer eine begehbare Brücke in den Garten bauen möchte, sollte sich die Unterstützung eines Statikers suchen, damit diese Baute später auch stabil ist. Gartenteiche mit einem maximalen Volumen von 7 Kubik (7.000 Liter) und kleine Brücken sind nicht genehmigungspflichtig. Es ist jedoch auf die Angaben der gültigen Landesbauordnung zu achten, in einigen Wohnsiedlungen passen weder Gartenteiche noch Wasser-Überwege in das einheitliche Gesamtbild der Erscheinung und können daher vollständig verboten sein.
Wer die Bauvorschriften bewusst missachtet, muss mit einem Bußgeld rechnen und kann dazu gezwungen werden, den Gartenteich mit Brücke auf eigene Kosten wieder zurück zu bauen. Bei sämtlicher Kommunikation mit der Baubehörde empfiehlt sich die Unterstützung eines fachkundigen Notars oder Anwalts, der Ihnen genau aufzeigen kann, wann es sich bei Ihren Aufbauten im Garten zum Beispiel um „fliegende Bauten“ handelt und wie Sie Ihre Terrasse auf legalem Wege überdachen können.