Feuerschalen auf dem Balkon – Alles was Sie wissen müssen
So sorgen Sie für Sicherheit und vermeiden Ärger mit den Nachbarn
Feuerschalen auf dem Balkon sind derzeit sehr beliebt. Kein Wunder, denn sie verbreiten eine wunderschöne Atmosphäre und spenden nicht nur Licht, sondern auch Wärme. Einige Modelle eignen sich auch zum Grillen und sind damit eine tolle Alternative zum klassischen Grillen auf dem Balkon. Doch Vorsicht: Damit nichts schief geht, müssen einige Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Rechtliche Überlegungen bei Feuerschalen auf dem Balkon
- 2 Feuerschalen auf dem Balkon: Wichtige Sicherheitsvorkehrungen
- 3 FAQ: Feuerschalen auf Balkon und Terrasse – Was ist erlaubt?
- 4 Ist es erlaubt, eine Feuerschale auf dem Balkon zu verwenden?
- 5 Kann man eine Feuerschale auf der Terrasse stellen?
- 6 Wo darf eine Feuerschale stehen?
- 7 Sind Feuerschalen genehmigungspflichtig?
- 8 Was ist auf dem Balkon erlaubt und was nicht?
- 9 Kann der Vermieter die Nutzung einer Feuerschale verbieten?
- 10 Was darf man auf dem Balkon aufstellen?
- 11 Wie weit muss die Feuerschale vom Nachbarn entfernt sein?
Rechtliche Überlegungen bei Feuerschalen auf dem Balkon
Die Rechtslage ist nicht eindeutig, wenn es um die Nutzung von Feuerschalen auf dem Balkon oder im Garten geht. Es gibt keine genauen Vorschriften zur Nutzung einer Feuerschale auf dem Balkon oder im Garten. Ähnliche Vorschriften wie beim Grillen gelten jedoch auch hier. Die Aufstellung und Benutzung einer Feuerschale ist, wenn der Durchmesser unter einem Meter liegt und Sicherheitsabstände eingehalten werden, nicht genehmigungspflichtig.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass von der Feuerstelle in keinem Fall eine Brandgefahr ausgehen darf. Brennbare Materialien sollten nicht in unmittelbarer Nähe sein. Wenn die Hausordnung das Grillen verbietet, darf auch keine Feuerschale auf dem Balkon aufgestellt werden. Diese Bestimmung ist ein Teil des Mietvertrags und muss daher eingehalten werden. Auch Pächter eines Gartens, insbesondere in einer Schrebergartenkolonie, müssen die Hausordnung beachten.
Feuerschalen auf dem Balkon: Wichtige Sicherheitsvorkehrungen
Bevor eine Feuerschale auf dem Balkon aufgestellt und in Betrieb genommen wird, sollte sichergestellt werden, dass kein Gebäude gefährdet wird. Ein kleiner, überdachter Balkon ist nicht für ein offenes Feuer geeignet. Es dürfen keine leicht brennbaren Materialien in der Nähe der Feuerstelle liegen. Auch sollten die Nachbarn nicht vom Rauch belästigt werden.
Der Abstand zwischen Feuerschale und Sitzgruppe muss besonders auf dem Balkon groß genug sein. Beachtung sollte auch das Wetter finden. Schon ein Funkenflug könnte ein Feuer auslösen. Deshalb muss die Feuerschale windgeschützt stehen. Bei aufkommendem Wind kann ein Funkenfluggitter verwendet werden. Besser ist es jedoch, das Feuer zu löschen. Entsteht durch Fahrlässigkeit ein Brand, muss der Einsatz der Feuerwehr vom Verursacher gezahlt werden. Auch wenn alle Vorsichtsmaßnahmen getroffen wurden, sollten vorbeugend Löschmaterialien bereitliegen.
FAQ: Feuerschalen auf Balkon und Terrasse – Was ist erlaubt?
Ist es erlaubt, eine Feuerschale auf dem Balkon zu verwenden?
Nein, die Verwendung einer Feuerschale auf dem Balkon in Mehrfamilienhäuser ist sehr oft verboten.
Kann man eine Feuerschale auf der Terrasse stellen?
Ja, das ist möglich, wenn die Terrasse nicht überdacht ist und alle Markisen eingefahren wurden. Achten Sie hier auch auf ausreichend Abstand um die Feuerschale herum und zwischen Boden und der Schale selbst.
Wo darf eine Feuerschale stehen?
Neben der Nutzung im Garten dürfen Sie eine Feuerschale auch auf der Terrasse verwenden – allerdings nur im Freien und ohne Überdachung. Ob im Garten oder auf der Terrasse: Wichtig ist grundsätzlich, dass der Untergrund eben, stabil und feuerfest ist.
Sind Feuerschalen genehmigungspflichtig?
Bei Feuerschalen und Feuerkörben handelt es sich im Sinne des Immissionsschutzrechts um sogenannte nicht genehmigungsbedürftige Anlagen, allerdings dürfen sie nur entsprechend ihrer Bestimmung für sogenannte „Wärme- oder Gemütlichkeitsfeuer“ verwendet und nur mit bestimmten Brennstoffen betrieben werden.
Was ist auf dem Balkon erlaubt und was nicht?
Die Lagerung von Hausmüll und sonstigem Unrat auf dem Balkon ist verboten. Bei der Anbringung eines Sichtschutzes hat der Vermieter ein Mitspracherecht. Blumentöpfe und Blumenkästen müssen so angebracht werden, dass ihnen auch starke Windböen oder ein Sturm nichts anhaben kann.
Kann der Vermieter die Nutzung einer Feuerschale verbieten?
Ein gesetzliches Verbot gibt es nicht, jedoch kann die Hausordnung die Nutzung einer Feuerschale untersagen. Es sollte auch der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden, denn das Feuer gefährdet potenziell sein Eigentum.
Was darf man auf dem Balkon aufstellen?
Laut dem Deutschen Mieterbund können Mieter Stühle, Bänke, Tische oder Sonnenschirme auf dem Balkon aufstellen. Auch ein unauffälliger Sichtschutz oder ein Rankengitter sind erlaubt, während eine Komplettverkleidung noch nicht gestattet werden muss.
Wie weit muss die Feuerschale vom Nachbarn entfernt sein?
Auch im eigenen Garten muss auf die Mindestabstände zur Feuerschale geachtet werden: mindestens 10 Meter zum Grundstück des Nachbarn, 50 Meter zu den nächsten Gebäuden, Plätzen oder Wegen sowie 100 Meter zu den nächsten Wäldern, Bäumen oder anderen Flächen, die leicht entflammbar sind.