Feuerschalen auf dem Balkon – Alles was Sie wissen müssen

So sorgen Sie für Sicherheit und vermeiden Ärger mit den Nachbarn

Feuerschalen auf dem Balkon schaffen eine gemütliche Atmosphäre und spenden Wärme. Sie sind eine stilvolle Alternative zum Grillen, erfordern jedoch besondere Sicherheitsvorkehrungen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind oft unklar, weshalb Mieter und Eigentümer sich vorab informieren sollten. Wer eine Feuerschale sicher nutzen will, sollte Windverhältnisse, Brennmaterial und Abstände beachten. Zudem sind Brandschutzmaßnahmen essenziell, um Unfälle zu vermeiden.

Feuerschalen auf dem Balkon – Alles was Sie wissen müssen
Feuerschalen auf dem Balkon – Alles was Sie wissen müssen

Das Wichtigste in Kürze

Rechtslage prüfen: Keine einheitliche Regelung – Mietvertrag und Hausordnung beachten.
Sicherheit geht vor: Kein offenes Feuer unter Überdachungen oder in kleinen Balkonen.
Nachbarn berücksichtigen: Rauchentwicklung vermeiden, Mindestabstände einhalten.
Feuerschalen im Garten: Grundsätzlich erlaubt, aber Abstand zu Gebäuden und Nachbarn beachten.
Löschmittel bereithalten: Feuerlöscher oder Wassereimer als Sicherheitsmaßnahme bereitstellen.

Rechtliche Überlegungen bei Feuerschalen auf dem Balkon

Die rechtliche Situation zur Nutzung von Feuerschalen auf Balkonen und in Gärten ist nicht einheitlich geregelt. Zwar gibt es keine bundesweit gültigen Vorschriften, doch kommunale Feuerverordnungen und Mietrechtsregelungen müssen beachtet werden. Während viele Städte kleine Feuerschalen mit einem Durchmesser unter einem Meter genehmigungsfrei zulassen, können in dicht bebauten Wohngebieten strengere Regelungen gelten. So gibt es beispielsweise in einigen Kommunen ein vollständiges Verbot offener Feuerstellen auf Balkonen, selbst wenn die Hausordnung es nicht ausdrücklich untersagt. Entscheidend ist, dass von der Feuerquelle keine erhebliche Rauch- oder Geruchsbelästigung für Nachbarn ausgeht.

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Wer in einem Mietshaus lebt, sollte seinen Mietvertrag sowie die Hausordnung sorgfältig prüfen, da viele Vermieter die Nutzung offener Flammen explizit verbieten. Auch Eigentümer in Wohnanlagen mit Teilungserklärung müssen sich mit der Hausgemeinschaft abstimmen. Falls eine Feuerschale erlaubt ist, sollte sichergestellt werden, dass nur zugelassene Brennstoffe wie trockenes Holz oder Holzkohle verwendet werden. Chemisch behandelte Hölzer oder Abfälle sind nicht nur verboten, sondern können auch giftige Dämpfe freisetzen. Mieter sollten sich vor der Anschaffung einer Feuerschale beim Deutschen Mieterbund oder ihrer Stadtverwaltung über mögliche Einschränkungen informieren.

Feuerschalen auf dem Balkon: Wichtige Sicherheitsvorkehrungen

Bevor eine Feuerschale auf dem Balkon aufgestellt und in Betrieb genommen wird, sollte sichergestellt werden, dass kein Gebäude gefährdet wird. Ein kleiner, überdachter Balkon ist nicht für ein offenes Feuer geeignet. Es dürfen keine leicht brennbaren Materialien in der Nähe der Feuerstelle liegen. Auch sollten die Nachbarn nicht vom Rauch belästigt werden.

Der Abstand zwischen Feuerschale und Sitzgruppe muss besonders auf dem Balkon groß genug sein. Beachtung sollte auch das Wetter finden. Schon ein Funkenflug könnte ein Feuer auslösen. Deshalb muss die Feuerschale windgeschützt stehen. Bei aufkommendem Wind kann ein Funkenfluggitter verwendet werden. Besser ist es jedoch, das Feuer zu löschen. Entsteht durch Fahrlässigkeit ein Brand, muss der Einsatz der Feuerwehr vom Verursacher gezahlt werden. Auch wenn alle Vorsichtsmaßnahmen getroffen wurden, sollten vorbeugend Löschmaterialien bereitliegen.

Feuerschale auf Holzterrasse – Was sollten Sie beachten

Alternativen zur Feuerschale: Sichere und umweltfreundliche Optionen

Für viele Mieter oder Eigentümer, die auf eine offene Flamme verzichten müssen, gibt es dennoch Alternativen, um eine gemütliche Atmosphäre zu schaffen. Eine sichere Option sind Ethanol-Kamine oder elektrische Heizstrahler, die weder Funkenflug noch Rauch verursachen. Ethanol-Feuerstellen bieten eine vergleichbare Optik und sind oft genehmigungsfrei nutzbar, sollten aber dennoch mit Bedacht aufgestellt werden. Zudem gibt es moderne Feuerschalen mit integriertem Funkenfang, die den Austritt von Glut und Rauch minimieren.

Wer auf Nachhaltigkeit achtet, kann auf spezielle Holzbriketts aus gepresstem Sägemehl zurückgreifen, die weniger Rauch erzeugen als herkömmliches Holz. Darüber hinaus gibt es in manchen Städten genehmigte öffentliche Feuerstellen in Parks oder Gemeinschaftsgärten, die eine legale und sichere Alternative darstellen.

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FAQ: Feuerschalen auf Balkon und Terrasse – Was ist erlaubt?

Ist es erlaubt, eine Feuerschale auf dem Balkon zu verwenden?

Nein, die Verwendung einer Feuerschale auf dem Balkon in Mehrfamilienhäuser ist sehr oft verboten.

Kann man eine Feuerschale auf der Terrasse stellen?

Ja, das ist möglich, wenn die Terrasse nicht überdacht ist und alle Markisen eingefahren wurden. Achten Sie hier auch auf ausreichend Abstand um die Feuerschale herum und zwischen Boden und der Schale selbst.

Wo darf eine Feuerschale stehen?

Neben der Nutzung im Garten dürfen Sie eine Feuerschale auch auf der Terrasse verwenden – allerdings nur im Freien und ohne Überdachung. Ob im Garten oder auf der Terrasse: Wichtig ist grundsätzlich, dass der Untergrund eben, stabil und feuerfest ist.

Sind Feuerschalen genehmigungspflichtig?

Bei Feuerschalen und Feuerkörben handelt es sich im Sinne des Immissionsschutzrechts um sogenannte nicht genehmigungsbedürftige Anlagen, allerdings dürfen sie nur entsprechend ihrer Bestimmung für sogenannte „Wärme- oder Gemütlichkeitsfeuer“ verwendet und nur mit bestimmten Brennstoffen betrieben werden.

Was ist auf dem Balkon erlaubt und was nicht?

Die Lagerung von Hausmüll und sonstigem Unrat auf dem Balkon ist verboten. Bei der Anbringung eines Sichtschutzes hat der Vermieter ein Mitspracherecht. Blumentöpfe und Blumenkästen müssen so angebracht werden, dass ihnen auch starke Windböen oder ein Sturm nichts anhaben kann.

Kann der Vermieter die Nutzung einer Feuerschale verbieten?

Ein gesetzliches Verbot gibt es nicht, jedoch kann die Hausordnung die Nutzung einer Feuerschale untersagen. Es sollte auch der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden, denn das Feuer gefährdet potenziell sein Eigentum.

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Was darf man auf dem Balkon aufstellen?

Laut dem Deutschen Mieterbund können Mieter Stühle, Bänke, Tische oder Sonnenschirme auf dem Balkon aufstellen. Auch ein unauffälliger Sichtschutz oder ein Rankengitter sind erlaubt, während eine Komplettverkleidung noch nicht gestattet werden muss.

Wie weit muss die Feuerschale vom Nachbarn entfernt sein?

Auch im eigenen Garten muss auf die Mindestabstände zur Feuerschale geachtet werden: mindestens 10 Meter zum Grundstück des Nachbarn, 50 Meter zu den nächsten Gebäuden, Plätzen oder Wegen sowie 100 Meter zu den nächsten Wäldern, Bäumen oder anderen Flächen, die leicht entflammbar sind.

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