Ruhestörung durch Hundegebell – Wo endet die Zumutbarkeit?

[sc name=“beitragsbild_klein“ ][/sc]Eine schöne Szenerie: An einem gemütlichen Sonntag sich in seinen eigenen Garten setzen. Die Sonne genießen und ein wenig eindösen, bevor dann die stressige Woche wieder beginnt. Doch dann kommt  es wieder: Die Ruhestörung durch Hundegebell. Hunde sind zwar die besten Freunde des Menschen, doch manchmal machen sie einem auch das Leben schwer.

Doch inwiefern ist Hundebellen eigentlich als Störung zu empfinden und was kann man selbst bei andauernder Störung unternehmen?

Die Zumutbarkeit von Hundebellen

Jedem Mieter kommen gewisse Pflichten zu. Insbesondere als Tierhalter sind diese nochmals erweitert, wenn es um den Punkt der Sicherung des Hausfriedens, bzw. des Nachbarschaftsfriedens geht. Der Tierhalter solle den Vierbeiner so halten, dass die Störungen und Beeinträchtigungen im Rahmen des Ertragbaren bleiben. Dafür gibt es eine Einschätzung des „sozial-adäquaten“ der Gerichte.

Dafür gibt es die folgende Unterteilung, welche für eine Abstufung des Hundebellens mit einem entsprechenden Urteil versehen ist.

  1. Kurzes Bellen

Wie Du Dir sicherlich denken kannst, ist ein kurzes Bellen ertragbar. Kurze Laute des Hundes sind außerhalb der Gewalt des Tierhalters, sodass man diese kurz andauernde Ruhestörung tolerieren muss.

  1. Regelmäßiges Bellen zu unterschiedlichen Zeitpunkten

Bellen in regelmäßigen Abständen ist bereits störend. Aus diesem Grund gilt, das durchgehendes Hundebellen mit anderen Hunden zusammen über 1 bis 3 Stunden am Tag als Ruhestörung zu notieren ist. Insbesondere, wenn das Verhalten sich nach 22 Uhr zieht, stört es den Hausfrieden.

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  1. Hundebellen während der Ruhezeiten

Die Ruhezeiten können je nach Hausordnung variieren, allerdings gleichen sie sich im Konsens. Insbesondere die Nachtruhe sollte jedem bewusst sein. Bellen in der Ruhezeit zwischen 21 bis 7 Uhr ist absolut unzumutbar. Das gilt auch für Sonntage und Feiertage, welche der Erholung dienen sollen.

  1. Andauerndes Hundegebell über 45 Minuten

Eine Ruhestörung durch Hundegebell tritt dann ein, wenn der Hund am Tag länger als eine halbe Stunde dauerhaft bellt.

Nach diesen Urteilen können sich belästigte Mieter richten, ab wann Hundebellen als Ruhestörung gilt. Unter diesen Voraussetzungen können sich die Mieter auch zur Wehr setzen: Beschwerden beim Vermieter einreichen und wahlweise eine Mietminderung beantragen.

Verhalten gegen den Tierhalter

Liegt ein klarer Fall von Ruhestörung durch Hundegebell vor, dann kann nur der Vermieter selbst Ansprüche geltend machen. Aus diesem Grund sind Beschwerden durch den Mieter so wichtig. Der Vermieter kann bei anhäufenden Beschwerden beispielsweise Schadensersatzansprüche geltend machen.

Bedeutet im Klartext, dass der Tierhalter für den Mietverlust durch Mietminderungen aufkommen muss. Der Vermieter kann auch eine Abschaffung des Hundes erzwingen, oder eine Kündigung der Wohnung aussprechen.

Ruhestörung durch Hundegebell im Garten

In einem Wohnblock oder Mehrfamilienhaus ist die Sache klar. Doch wie sieht es mit Wohnsiedlungen aus, wo man sich nicht unbedingt an einen Vermieter wenden kann? Nun als Besitzer eines Hauses mit Garten, muss man ein wenig mehr Aufwand betreiben.

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In der Regel sollten die Hunde im Nachbargarten täglich nicht länger als 30 Minuten bellen. Ein ununterbrochenes Bellen von etwa 15 Minuten kann offiziell als Ruhestörung verzeichnet werden. Der Nachbar sollte in dieser Zeit seinen Hund beruhigen können, oder das Bellen unterbinden. Im Ausnahmefall, beispielsweise wenn das Bellen unwesentlich oder ortsüblich ist, dann muss das Bellen toleriert werden.

Allgemein lässt sich aber sagen, dass das Hundebellen während der Ruhezeiten untersagt ist. Insbesondere die Mittags- und die Nachtruhe nehmen Gerichte sehr ernst. Also der Zeitraum zwischen 13 bis 15 Uhr und von 22 bis 6 Uhr. Das kann sich teilweise von Gemeinde zu Gemeinde unterschieden, bzw. auch das Landesrecht einige Abwandlungen beinhalten.

Fühlst Du Dich in Deiner Ruhe durch den Hund gestört, dann kontaktiere den Hundehalter wahlweise persönlich oder schriftlich. Erfolgt darauf keine Reaktion, dann kann dieser auch auf gerichtlichem Wege zur Unterlassung verklagt werden.

Ruhestörung durch Hundegebell: Was Du nun tun kannst!

Bei einer sich anhäufenden Ruhestörung, ist es sinnvoll ein „Lärmprotokoll“ zu verfassen. In diesem Lärmprotokoll werden die Häufigkeit, Intensität sowie die Dauer des Bellens festgehalten. Am besten ist dieses Protokoll in Verbindung mit Zeugenaussagen bzw. –unterschriften. Handelt es sich nämlich um extremen Lärm, dann wird der Fall als Ordnungswidrigkeit gehandelt.

Auf welche Weise der Hundehalter das Bellen fortan verhindert ist allerdings im überlassen.

Übrigens: Sollte es durch den Hund vermehrt zu Hundekot im eigenen Garten kommen, dann stellt dieser Fall eine Eigentumsbeeinträchtigung dar. Daraufhin kannst Du den Hundebesitzer dazu veranlassen den bestehenden Unrat zu beseitigen und zukünftige Beeinträchtigungen zu unterlassen.

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Anzeige aufgrund von Ruhestörung durch Hundegebell

Bereits kurz erwähnt: bei einer Ruhestörung durch Hundegebell kann es auch schnell zur Ordnungswidrigkeit kommen. Dann beschäftigen sich nicht nur die Zivilgerichte mit den streitenden Parteien, nun käme auch noch das Ordnungsamt dazu. Das Ordnungsamt, bzw. die zuständige Ordnungsbehörde können verschiedene Anordnungen gegenüber dem Tierhalter erlassen.

Hier sind insbesondere Zeugenaussagen und das Lärmprotokoll wichtig, damit das Amt schnell handeln kann und zur Verbesserung der Situation beiträgt. So eine Verordnung kann beispielweise darin bestehen, dass der Hundehalter die Tiere zwischen 22 und 7 Uhr, sowie an Feiertagen und Sonntagen hinter verschlossenen Türen bewahren muss.

Neben solchen Beschränkungen kann es auch zu Bußgeldbescheiden kommen. Die Belästigung der Nachbarschaft durch Hunde kann durchaus mit einem hohen Bußgeld sanktioniert werden.

Wann darf ein Hund dann noch Bellen?

Leidenschaftliche Hundeliebhaber fragen sich bei den Regelungen schnell: „Darf mein Hund dann noch überhaupt Bellen?“. Und ja, natürlich darf ein Hund Laute von sich geben, denn immerhin liegt das in seiner Natur, seine Art der Kommunikation. Kurzes Bellen und kurze „Austausche“ gegenüber fremden Hunden lassen sich nicht vermeiden und müssen daher toleriert und akzeptiert werden.

Auch beim Toben und Spielen kann es immer wieder mal dazu kommen, das ein Hund freudig vor sich hinbellt. Allerdings sollte die Dauer des Bellens nicht zu Lasten Deiner Mitmenschen gehen. Beispielsweise, wenn der Hund länger als eine viertel Stunde am Stück bellt. In solch langen Zeiträumen bestünde mehrfach die Möglichkeit den Hund zu beruhigen. Ein Eingreifen des Hundehalters ist gefordert.

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Gerd Grün

Über den Autor: Gerd Grün, 49 Jahre alt, ist ein leidenschaftlicher Hobbygärtner mit einem grünen Daumen und 25 Jahren Erfahrung in der Gartenkunst. Schon in jungen Jahren entdeckte Gerd seine… More »

Ein Kommentar

  1. Wie schön, daß dieser willkürliche, laute Lärm erst ab Dauerzeiten von 15 Min. als unzumutbar gelten soll… (Kommt wohl eher selten vor…) Wenn das im hellen Ton, kurz, irgendwo in der Umgebung vereinzelt stattfindet, ist das wohl hinnehmbar und gleicht eher einem normalen, beiläufigen Umweltgeräusch, aber wenn so ein Tier ins Haus zieht und laut unter dem Fenster im Garten rumkläfft und dieses nun jederzeit passieren wird/kann (sogar in den Ruhezeiten) ist das schon etwas anderes! Daß diese „kurze Bellen“, aus etlichen Anlässen auch noch erlaubt sein soll, ist das wirklich unzumutbar!

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