Unkrautvernichter selber machen – Mit einigen simplen Hausmitteln

[sc name=“beitragsbild_klein“ ][/sc]Unkrautvernichter selber machen? Kann das funktionieren? Warum nicht, schließlich ist nicht jeder Hobbygärtner erpicht darauf, gleich mit der Chemiekeule gegen diese lästigen Pflanzen vorzugehen. Zudem ist es so manchem Gartenbesitzer einfach zu mühselig, jedes einzelne Unkraut zwischen den anderen Pflanzen zu suchen und dieses anschließend aus dem Boden zu ziehen. Wer hier ein großes Grundstück besitzt, ist damit schließlich Tage beschäftigt.

Zumal es Stellen auf Grundstücken, wie in Gärten gibt, die man einfach per Hand nicht unkrautfrei bekommt. So scheint der Nachbar ein wahres Paradies erschaffen zu haben, nirgendwo findet sich auch nur eine hässliche Unkrautpflanze. Schaut man hingegen in seinen eigenen Garten entdeckt man gleich mehrere Schandflecke.

Unkraut mit erlaubten Mitteln besiegen oder doch lieber per Hand bekämpfen?

Natürlich könnte man jetzt ein jedes Unkraut per Hand entfernen, diese Vorgehensweise ist aber extrem zeitaufwändig und keinesfalls ein Erfolgsrezept, denn bleibt die eine oder andere Wurzel im Boden, steht man alsbald wieder vor dem gleichen Problem.

Jetzt stellt sich so mancher Grundbesitzer die Frage, ob er nicht doch chemische Unkrautvernichtungsmittel einsetzen soll oder es nicht doch besser erst einmal mit einem erfolgsversprechenden Hausmittel versucht das Unkraut loszuwerden. Gerade an Grundstücksgrenzen, sowie auf Wegen scheinen die unschönen Pflanzen schließlich immer in Mengen aufzutauchen und sorgen stetig neu für ein ungepflegtes Gesamtbild.

Wobei Sie aber wissen sollten, dass Sie auch selbst hergestellte Unkrautvernichtungsmittel nur einsetzen dürfen, wenn diese Flächen weder gepflastert, noch versiegelt sind. Genauer gesagt, dürfen Sie lediglich Trampelpfade, festgetretene Wege, sowie Gärten mit Ihrem Mittel bearbeiten.

Jeder Hauseigentümer oder Gartenbesitzer hat bestimmt schon davon gehört, dass jemand seinen Garten mittels Brennnesseljauche, Essig oder Salz unkrautfrei bekommen hat. Fragt da ein Hobbygärtner etwas genauer nach der Rezeptur dieses erfolgsversprechenden Mittels, herrscht meist schweigen, denn genaue Angaben kann kaum noch jemand dazu machen. Jetzt stellt sich natürlich die Frage, wie soll man dann einen Unkrautvernichter selber machen?

Welche Hausmittel Unkrautvernichtungsmittel gibt es heute?

  • Unkrautvernichtungsmittel mit Brennnesseljauche
  • Unkrautvernichtung mit Unkrautbrenner (Gerät)
  • Unkrautvernichter selber machen mit Essig und Salz (Achtung, rechtliche Seite beachten! Siehe weiter unten)

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Unkrautvernichtung mit Salz

Unkrautvernichter aus Salz selber machen
Unkrautvernichter aus Salz selber machen

Sehr einfach anzuwenden und in jedem Haushalt vorhanden: Salz. Entweder als Speisesalz oder Streusalz. Bitte beachten Sie, beim Einsetzen von Unkrautvernichter aus Salz, unsere rechtlichen Hinweise weiter unten.

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Chemisch gesehen ist das normale hausgebräuchliche Salz Natriumchlorid – NaCl. Im Haushalt liegt es als Speisesalz oder auch als Streusalz vor. Streusalz ist hier sicher die preisgünstigere Variante um die Unkrautplage zu bekämpfen.

Anleitung Unkrautvernichtungsmittel mit Salz herstellen und anwenden:

  • 500g Salz werden in 2 l Wasser eingerührt (entspricht 2,5kg Salz in 10 l Wasser).
  • Das Rühren wird so lange fortgesetzt, bis das Salz vollständig aufgelöst ist.
  • Die fertige Salzlösung am einfachsten mit einer Gießkanne über die Unkrautpflanzen gießen.

Schon nach kurzer Zeit sterben die Unkrautpflanzen ab. Achten Sie darauf, dass Sie mit dem Salz Unkrautvernichter keine Nutzpflanzen treffen, denn auch diese würden dann natürlich sterben. Ein Sicherheitsabstand sollte deshalb immer eingehalten werden.

Zur Bekämpfung von Unkraut mit Salz benötigt  man eine hochkonzentrierte Salzlösung, um überhaupt eine Wirkung zu erzielen. Durch das Salz wird dann aus den Blättern das Wasser gezogen und das Unkraut stirbt ab.  Allerdings kann sich das Salz im Boden anreichern und diesen dann für einige Pflanzen unbrauchbar machen. So mögen zB Erdbeeren oder auch Rhododendron keine salzhaltigen Böden.

Auf versiegelten Flächen wie gepflasterten Wegen, Terrassen etc. ist dies verboten, da die Salzlösung nicht direkt in den Boden versickern kann und so in die Kanalisation geraten könnte.

Unkrautvernichtung mit Essig

Unkrautvernichter aus Essig selber machen
Unkrautvernichter aus Essig selber machen

Bitte beachten Sie, beim Einsetzen von Unkrautvernichter aus Essig, unsere rechtlichen Hinweise weiter unten.

Ähnlich wie bei der Salzlösung ist auch die Unkrautvernichtung mit Essig (meist Branntweinessig oder Weinessig) sehr einfach. Haushaltsüblicher Essig, der eigentlich eine Essigsäure mit einem Gehalt von 5 % – 6 % ist, ist ebenfalls in fast jedem Haushalt vorhanden und das Essig Unkrautvernichtungsmittel kann deshalb schnell und unkompliziert hergestellt werden.

Anleitung Unkrautvernichtungsmittel mit Essig herstellen und anwenden:

  • 100ml Haushaltsessig werden mit 300ml Wasser gemischt.
  • Die Essiglösung wird in eine Sprühflasche gefüllt.
  • Die Essiglösung wird nun direkt auf die Unkrautpflanzen gesprüht.

Auch hier muss man natürlich auf den gebührenden Abstand zu den Nutzpflanzen achten und auch die Verbote für versiegelte Flächen gelten (siehe Salzlösung).

Unkrautvernichtung mit Essig und Salz verboten oder erlaubt?

Unkrautvernichter aus Salz nicht für versiegelte Flächen
Unkrautvernichter aus Salz nicht für versiegelte Flächen

Ob man in seinem Hausgarten oder Schrebergarten einen selbstgemachten Unkrautvernichter aus Essig und Salz einsetzen darf, ist durchaus umstritten. Die Landwirtschaftskammern der Länder sind der Meinung nein, und berufen sich hiermit auf das Pflanzenschutzgesetz (§ 12 Absatz 2 PflSchG). Zum Beispiel macht das Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) in einer Pressemitteilung darauf aufmerksam.

Quelle: Pressemitteilung Landwirtschaftskammer Niedersachsen: https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/7/nav/1095/article/35785.html

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Demnach dürfen Pflanzenschutzmittel nicht auf Nichtkulturland Flächen wie zB Bürgersteigen, Wegen, Terrassen, Garagenzufahrten, Parkplätzen, Straßen und Hofflächen eingesetzt werden. Das Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer sieht es so, das Bekämpfen von Unkraut mit Essig und Salz unter den entsprechenden Paragraphen für Pflanzenschutzmittel fällt.

Allerdings hat beispielsweise das Oberlandesgericht Oldenburg dies im Jahre 2017 anders gesehen und eine positive Entscheidung zum Bekämpfen von Unkraut mit Essig gefällt.

Quelle: https://oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/essig-und-salz-keine-pflanzenschutzmittel-153769.html

Konkret ging es um einen Mann aus Brake, der mit einer Essig-Salz-Lösung Unkraut auf seiner Garageneinfahrt und einem öffentlichen Pflasterweg vor seinem Haus bekämpft hat.

Der Bußgeldsenat des Oberlandesgerichtes Oldenburg hat dies als erlaubt eingeschätzt und eine Entscheidung des Amtsgerichtes aufgehoben. Der Bußgeldsenat sagt, weder Essig noch Salz sind Pflanzenschutzmittel und fallen deshalb nicht unter das Pflanzenschutzgesetz.

Es herrschen also zwei unterschiedliche Meinungen. Wenn sie Essig und Salz als Unkrautvernichter einsetzen möchten, sollten sie sich also darüber immer im Klaren sein. Es ist quasi eine rechtliche Grauzone. Sollte Ihnen das Landwirtschaftsamt auf die Schliche kommen, drohen Bußgelder. In diesem Fall müssten sie dann selbst dagegen klagen und könnten sich auf das Urteil des Oberlandesgerichtes Oldenburg berufen.

Wir machen hier keine Rechtsberatung, sondern haben uns nur über die bisher vorherrschende Rechtsprechung informiert und geben dies hier weiter.

Vergessen darf man auch nicht, das Essig und Salz zwar normale Lebensmittel sind. Aber wenn sie ins Grundwasser gelangen, können sie wirklich Schäden anrichten. Bevor sie also einen Unkrautvernichter aus Salz und Essig selber machen, sollten sie sich wirklich überlegen, ob das wirklich sein muss.

Das stellt der Senat klar: Ob das Einbringen von Essig und Salz in das Grundwasser nach anderen Gesetzen strafbar oder ordnungswidrig sein kann, wurde nicht verhandelt. Denn dazu fehlte es im konkreten Fall an ausreichenden Feststellungen.

Unkrautvernichter selber machen mit Brennnesseljauche:

Brennnesseljauche hingegen zählt zu den natürlichsten Unkrautvernichtungsmitteln und ist außerdem rein biologisch. Schon seit Jahrzehnten setzen Hobbygärtner dieses Mittel gegen Unkräuter ein und vernichten so die ungeliebten Besucher in ihren Gärten.

Wobei man vielleicht erwähnen sollte, dass die Brennnesseljauche wirklich furchtbar riecht. Möchten Sie diesen Geruch gar nicht erst in die Nase bekommen, können Sie die Brennnesseljauche mittels Urgesteinsmehl einigermaßen neutralisieren. Zumal auch dieses ganz natürlich ist, so dass keinerlei Chemie bei diesem selbstgemachten Unkrautnichter zum Einsatz kommt. Ihre Gartengestaltung bleibt weiterhin absolut biologisch.

Unkrautvernichter selber - Jauche gegen Unkraut
Unkrautvernichter selber – Jauche gegen Unkraut

Um dieses Unkrautvernichtungsmittel herstellen zu können, benötigen Sie natürlich Brennnessel. Diesen finden Sie an Wegen, Feldern, Wiesen und Co zu Genüge. Zumal auch die Brennnessel eigentlich eine Unkrautpflanze ist. Sie bekämpfen somit mit einem Unkraut das Unkraut.

Rezeptur eines selbst gemachten Unkrautvernichters mit Brennnessel:

Sammeln Sie zuerst ausreichend Brennnesselpflanzen für Ihr selbst hergestelltes Unkrautvernichtungsmittel. Bevor Sie die Pflanzen ausreißen, ziehen Sie besser Gartenhandschuhe an und schützen Sie auch Ihre Handgelenke, denn diese Pflanze trägt ihren Namen schließlich nicht umsonst. Ein gefüllter, gelber Sack voll sollte es da schon sein.

Anschließend gilt es die Brennnesseln klein zu schneiden und in einen Eimer zu geben. Füllen Sie diesen etwa Dreiviertel voll und geben Sie dann Wasser auf die Pflanzen bis der Eimer voll ist. Um den üblen Geruch zu neutralisieren können jetzt 500 Gramm Urgesteinsmehl hinzugeben. Mischen Sie anschließend alles gut durch.

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Sind diese Arbeitsschritte zur Herstellung der Brennnesseljauche erledigt, heißt es erst einmal, Warten, denn diese Mischung muss gären. Kommt es keiner Schaumbildung mehr ist dieser Gärungsprozess beendet. In der Regel dauert es etwa 14 Tage bis die Brennnesseljauche fertiggestellt ist, so dass diese dann erstmalig zum Einsatz kommen kann.

Unkrautvernichtungsmittel mit Brennnesseln richtig anwenden:

Die selbst produzierte Brennnesseljauche wird allerdings nicht hochkonzentriert verwendet, sondern vorab erst noch verdünnt. Geben Sie dafür einfach ein Liter Brennnesseljauche in eine zehn Liter Gießkanne und füllen Sie diese dann mit Wasser auf. Jetzt rühren Sie das Ganze noch um und können das biologische Unkrautvernichtungsmittel nun direkt auf die zu vernichtenden Unkräuter gießen.

Warum macht es Sinn Unkrautvernichter selbst herzustellen?

Es ist nicht immer gleich zwingend erforderlich chemische Substanzen einzusetzen, wenn es um die Vernichtung von Unkrautpflanzen geht. Zudem eignet sich das Selbermachen von Unkrautvernichtungsmitteln auch hervorragend, wenn eine schnelle Lösung an den Wochenenden gesucht wird, da die Geschäfte bereits geschlossen haben.

So mancher Hobbygärtner nutzt auch lieber selbst hergestellte Unkrautvernichter, da er gerne genau wissen möchte was er da verwendet. Vor allem die Brennnesseljauche schont wirklich die Umwelt und baut sich biologisch einfach ab. Gleiches gilt für die Salz-, wie Essiglösung, denn auch hier schadet der selbstgemachte Unkrautvernichter nicht die Umwelt. Wobei auch hier immer gilt, dass die Dosis das Gift macht.

Das heißt, Sie sollten die selbstgemachten Mittel nicht zu oft gegen Ihre Unkrautpflanzen einsetzen. Öfter als zweimal im Jahr sollten diese nicht für einen unkrautfreien Garten sorgen. Es ist empfehlenswert, solche Mittel einmal im Frühjahr und einmal im Herbst anzuwenden.

Ein übermäßiger Einsatz hingegen sorgt ebenso für eine Übersäuerung des Erdreichs, wobei diese Lösungen natürlich ebenfalls ins Grundwasser gelangen. Auch die Salzlösung, Essiglösung, wie Brennnesseljauche sollte somit nicht alle paar Monate gegen das Unkraut eingesetzt werden.

An welchen Stellen ist es verboten den selbstgemachten Unkrautvernichter anzuwenden?

In Deutschland regelt das Pflanzenschutzgesetz (§ 12 Absatz 2 PflSchG), wo Sie mittels Unkrautvernichtungsmitteln gegen die Unkräuter vorgehen dürfen. Flächen, die in Deutschland gärtnerisch, forstwirtschaftlich oder landwirtschaftlich genutzt werden, dürfen innerhalb der festgelegten Grenzen mit Unkrautvernichtungsmittel behandelt werden.

Strikt untersagt, ist das Einsetzen von solchen Mitteln hingegen auf versiegelten bzw. gepflasterten Flächen. Genau erklärt, bedeutet das, Sie dürfen Ihren selbst hergestellten Unkrautvernichter nicht auf Terrassen, Garagenzufahrten, gepflasterten Wegen und ähnliche Oberflächen einsetzen.

Ob Sie einen Unkrautvernichter anwenden dürfen oder nicht, hängt davon ab, ob die verwendeten Stoffe sich biologisch abbauen können oder nicht. Geben Sie das flüssige Unkrautvernichtungsmittel, zum Beispiel, auf Wege, die mit Gehwegplatten ausgelegt sind und zudem Fugen vorzuweisen haben, kann das Mittel nicht sofort im Erdboden einsickern.

Die Flüssigkeit fließt weg und findet unter Umständen einen Weg in die Kanalisation. So gelangt die saure Lösung anschließend in die Wasserwerke, so dass es hier bei der Aufbereitung zu Problemen kommen kann.

Versiegelte bzw. gepflasterte Flächen dürfen somit nicht mit einer Essiglösung, wie Salzlösung behandelt werden, auch wenn es sich hierbei um Hausmittel als Unkrautvernichtungsmittel handelt. Das Verbot gilt auch für diese Mittel.

Wer gegen dieses verstößt und seine versiegelten Flächen dennoch mit solchen selbstgemachten Unkrautvernichtern behandelt, muss mit hohen Geldstrafen rechnen, die gleich einige tausend Euro verlangen.

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Gerd Grün

Über den Autor: Gerd Grün, 49 Jahre alt, ist ein leidenschaftlicher Hobbygärtner mit einem grünen Daumen und 25 Jahren Erfahrung in der Gartenkunst. Schon in jungen Jahren entdeckte Gerd seine… More »

2 Kommentare

  1. Da frage ich mich wirklich, warum der Winterdienst Hunderte von TONNEN Salz auf die (versiegelten!) Straßen aufbringen darf … Und der kleine Hobbygärtner zur Kasse gebeten wird!?

    1. Siehe aktuelle Urteil Oberlandesgericht Düsseldorf – Essig znd Salz dürfen angwendet werden. Sicherlich sollte man das mit seinem Gewissen und seiner persönlichen Einstellung zur Natur und „Unkräutern“ vereinbaren

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